Mit wenigen Klicks zur Prämienauszahlung

Nach vielen Diskussionen hat der Gesetzgeber nun für die Beschäftigten der Pflegeeinrichtungen endlich die Auszahlung einer Prämie beschlossen. Die so genannte „Corona-Prämie“ beträgt bis zu 1.000 Euro. Über einen weiteren Zuschuss von 500 Euro wird derzeit noch in den einzelnen Bundesländern gesprochen. 

Damit ihr die Prämie nach §150a Absatz 7 SGB XI für eure Mitarbeiter beantragen könnt, müsst ihr ermitteln, wer von euren Mitarbeitern einen Anspruch auf die Auszahlung hat.  Dieser muss im Zeitraum vom 01.03.2020 bis 31.10.2020 mindestens 3 Monate in einer oder mehreren Pflegeeinrichtungen tätig gewesen sein 

 Dieser Zeitraum kann auch aus folgenden Gründen unterbrochen werden: 

😎 Abwesenheit von 14 Tagen
🤒 Abwesenheit aufgrund einer COVID-19-Erkrankung
😷 Abwesenheit aufgrund einer Quarantänemaßnahme
🤕 Abwesenheit aufgrund eines Arbeitsunfalls
🤩 Abwesenheit aufgrund von Erholungsurlaub 

 Darüber hinaus hängt die Prämie davon ab, ob dein Mitarbeiter Vollzeit oder Teilzeit beschäftigt und in wie weit er in der Pflege tätig ist. 

Wir haben dir zur Unterstützung der Antragsstellung eine Liste gebaut, damit du schnell und einfach ermitteln kannst, wie deine Mitarbeiter beschäftigt sind, welchen Beruf sie ausüben und ob sie in dem Zeitraum auch angestellt waren. 

Quelle: GKV Spitzenverband

Installation und Ausführung der Liste: 

Nach dem Download & Entpacken der Liste gehst du in die Mitarbeiterverwaltung, wählst die Suchfunktion aus (Auge), gehst auf „Extras“ – „Listen im-/export“ – „Liste importieren“ und wählst in deinem Download Ordner die Datei „TMit_Auswertung für §150 SGB XI“ aus. Danach wird die Liste sofort angezeigt. Zähle danach einfach deine Mitarbeiter aus und stelle den Antrag.