Die Einführung der LBNR wird auf den 1. September 2024 verschoben

Liebe Kunden,

seit dem 01.01.2023 müssen wir bei der elektronischen Abrechnung im SGB XI bzw. SGB V eine neunstellige lebenslange Beschäftigtennummer (LBNR) verwenden. Das steht so im Gesetz, genauer gesagt im § 105 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 SGB XI bzw. § 302 Abs. 1 S. 2 SGB V. Wir haben geplant, das Ganze in unserer kommenden Version 22 zu vereinfachen.

Es gab einige Probleme bei der Umsetzung in der Branche. Deshalb hatten sich die Verbände der Leistungserbringer auf Bundesebene und der GKV-Spitzenverband mit der Genehmigung des Bundesministeriums für Gesundheit darauf geeinigt, dass ihr bis Oktober 2023 statt echten LBNR die Pseudonummer 999999997 verwenden könnt.

Die Leistungserbringer auf Bundesebene und der GKV-Spitzenverband haben eine Anpassung dieser Empfehlung mit wichtigen Änderungen:

Ihr müsst die echte LBNR anstelle der Pseudonummer im SGB XI und SGB V erst ab dem 01.09.2024 verwenden. Nach einer dreimonatigen Testphase wird dies ab dem 01.12.2024 verpflichtend.

Die überarbeitete Empfehlung zur LBNR wurde dem Bundesministerium für Gesundheit vorgelegt und genehmigt am 25.09.2023. Damit ist die Übergangsregelung bis zum 31. August 2024 in Kraft.

Der Hauptgrund für die Verlängerung der Übergangszeit liegt darin, dass es noch technische Schwierigkeiten gibt, z.B. ist immer noch keine Stapelverarbeitung bei der Meldung von Mitarbeitern möglich. Außerdem wollen alle Beteiligten sicherstellen, dass die Umstellung auf die echte LBNR gleichzeitig mit dem Start der papierlosen Abrechnung im SGB XI (ELNW – Elektronischer Leistungsnachweis) erfolgt.

Wir wünschen euch eine entspannte Abrechnung. 🥰