Die neue Regelung der Refinanzierung steht.

Am Mittwoch, den 24.04.2024 hat das BMG die neue Regelung zur Refinanzierung der Telematikkosten bekannt gegeben. Alle wichtigen Infos dazu findet ihr in diesem Blogbeitrag. Das wichtigste: Es gibt keine einmaligen Kosten mehr, sondern eine monatliche Pauschale für die Hardware und die Serviceleistungen im Sinne des TIaaS – TI as a Service.

Was ist neu?

  • Die Kosten der Telematik werden an die Refinanzierung angeglichen. Dir wird in Zukunft 100% deiner Kosten erstattet.

  • Es gibt keine einmalige Kosten für die Hardware, sondern eine monatliche Pauschale in Höhe von 192,80€.

  • Die Refinanzierung findet quartalsweise statt und beträgt 578,40 € pro Quartal.

  • Zusätzlich werden 2 eHBA Karten pro Leistungserbringer finanziert in Höhe von monatlich 7,20€.

Was muss ich machen wenn ich bereits den Anschuss bestellt habe?

Was muss ich machen wenn ich den Anschuss noch nicht bestellt habe?

Ab dem 01.07.2025 müssen alle Pflegeeinrichtungen an die Telematik angeschlossen sein. Das ist im Grunde nur noch 1 Jahr Zeit. Jetzt, da die Refinanzierung geklärt und vor allem unbefristet ist, sollten sich alle Pflegedienste an die Telematik anschließen. Gehe dazu einfach auf unsere Telematikseite und bestell jetzt den Anschluss.

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