Der E- Leistungsnachweis ist da!

Im aktuellen CuraSoft Update war der elektronische Leistungsnachweis eines der zentralen Themen. Wir haben viele eurer Fragen aufgegriffen und direkt beantwortet.

In diesem Beitrag könnt ihr euch das Update noch einmal in Ruhe anschauen und alle wichtigen Informationen rund um den ELNW nachlesen.

Außerdem: Meldet euch gleich zum neuen Webinar an – dort gehen wir noch tiefer ins Thema und klären eure individuellen Fragen.

 

Alle wichtigen Infos zum elektronischen Leistungsnachweis – einfach erklärt

Ihr wollt wissen, wie der elektronische Leistungsnachweis funktioniert und worauf ihr dabei achten müsst? Dann schaut euch das aktuelle CuraSoft Update vom 22. Mai 2025 an!

In diesem Video erklärt euch Julia Schritt für Schritt, wie das Verfahren abläuft, welche Neuerungen es gibt und was ihr bei der Anwendung unbedingt beachten solltet. Kompakt, verständlich und praxisnah – so seid ihr bestens vorbereitet.

Was ist der Unterschied zu den bisherigen Verfahren

Der elektronische Leistungsnachweis (ELNW) ersetzt zunehmend das bisherige DTA-Verfahren. Während beim DTA meist noch papierbasierte Leistungsnachweise mit handschriftlicher Unterschrift nötig waren, läuft beim ELNW alles digital: Leistungen werden direkt per KIM an die Kasse übermittelt – sicher, standardisiert und ohne Umweg über Ausdrucke oder manuelle Nachbearbeitung. Auch die Unterschrift erfolgt digital, mit go.sign. Das spart Zeit, reduziert Fehlerquellen und entspricht den aktuellen Datenschutz- und Effizienzanforderungen. ELNW ist damit der zukunftssichere Standard für die Leistungsdokumentation in der ambulanten Pflege.

Welche Kassen nehmen laut aktuellem Stand teil?

Voraussichtlich seit dem 01.05.2025

Knappschaft-Bahn-See

Voraussichtlich ab 01.07.2025

AOK Hessen
AOK Bayern
AOK Baden-Württemberg
AOK Bremen-Bremerhaven
AOK PLUS
AOK Rheinland-Pfalz/Saarland

Zeitpunkt noch offen

BKK firmus
BKK Voralb Heller Index Leuze

Welche Kostengruppen kann ich abrechnen?

Der ELNW gilt für folgende Leistungen nach dem SGB XI:

  • § 36 SGB XI: Ambulante Pflegesachleistungen

  • § 39 SGB XI: Verhinderungspflege

  • § 45b SGB XI: Entlastungsleistungen

Andere Leistungsbereiche, wie z. B. Leistungen nach dem SGB V, sind derzeit nicht in den ELNW integriert.

Jetzt zum neuen Webinar am 24.6.2025 anmelden!

Extra zu diesem Thema und zur LBNR haben wir ein neues Webinar, um das Wichtigste nach aktuellem Stand zu erklären und um. eure Fragen zu beantworten. Meldet euch hier an:

 

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